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Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV

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1(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2864)

1.
Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger.

2Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen, gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten.

3Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe einer Tabelle (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1
Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
Jahr Eingesetzte Energie/
Energieträger
Verbrauch (kWh/Jahr) Anteil am
Gesamtenergieverbrauch
Kosten Kostenanteil Messsystem oder alternative Art der Erfassung und Analyse Grad der Genauigkeit/
Kalibrierung
2.

4Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten
Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher.

5Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen sowie Nebenanlagen.

6Für gängige Geräte wie zum Beispiel Geräte zur Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung sowie Geräte zur Beleuchtung und Bürogeräte wird der Energieverbrauch durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen (zum Beispiel Stromzange, Wärmezähler) und nachvollziehbarer Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt.

7Für gängige Geräte, für die eine Ermittlung des Energieverbrauchs mittels Messung nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand möglich ist, kann der Energieverbrauch durch nachvollziehbare Hochrechnungen über bestehende Betriebs- und Lastkenndaten ermittelt werden.

8Für Geräte zur Beleuchtung und für Bürogeräte kann eine Schätzung des Energieverbrauchs mittels anderer nachvollziehbarer Methoden vorgenommen werden.

9Dokumentation des Energieverbrauchs mit Hilfe einer Tabelle (siehe Tabelle 2).
Tabelle 2
Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern
Energieverbraucher Eingesetzte
Energie (kWh)
und Energieträger
Abwärme
(Temperaturniveau)
Messsystem/ Messart oder alternative Art der Erfassung und Analyse Grad der Genauigkeit/
Kalibrierung
Nr. Anlage/Teil Alter Kapazität
3.

10Identifizierung und Bewertung von Einsparpotenzialen
Identifizierung der Energieeinsparpotenziale (wie zum Beispiel die energetische Optimierung der Anlagen und Systeme sowie die Effizienzsteigerung einzelner Geräte).

11Bewertung der Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs anhand wirtschaftlicher Kriterien.

12Ermittlung der energetischen Einsparpotenziale in Energieeinheiten und monetären Größen und Aufstellung der Aufwendungen für Energiesparmaßnahmen, beispielsweise für Investitionen.

13Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen anhand geeigneter Methoden zur Investitionsbeurteilung, wie interner Verzinsung (Rentabilität) und Amortisationszeit (Risiko); vgl. hierzu das Beispiel der Tabelle 3).
Tabelle 3
Bewertung nach interner Verzinsung und Amortisationszeit
Allgemeine Angaben Interne Verzinsung Statische Amortisation
Investition/
Maßnahme
Investitionssumme Einsparung Technische
Nutzung
Rentabilität
der Investition/a
Kapitalrückfluss
[Euro] [Euro/Jahr] [Jahre] [%] [Jahre]
4.

14Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen
Einmal jährlich hat sich die Geschäftsführung über die Ergebnisse der Nummern 1 bis 3 zu informieren und auf dieser Grundlage entsprechende Beschlüsse über Maßnahmen und Termine zu fassen.

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.2025 I Nr. 340
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26